Dabei klären Sie Grundsatzfragen, erstellen Dienstanweisungen und andere erforderlichen Regelungen, schulen und beraten aller Ebenen, nehmen die Fachadministration wahr, vergeben die Rechte- und Rollen und pflegen die Stammdaten. * eine abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, einen abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II oder ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit den Schwerpunkt Personalrecht, * idealerweise über praktische Erfahrungen im Beamten- /Tarifrecht verfügen, die Ihnen das Erkennen von Handlungsspielräumen und die eigenständige und rechtssichere Vertretung der Entscheidungen gegenüber den Mitarbeitenden der Kreispolizeibehörde, den Führungskräften aller Ebenen, den Vertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung) und bei Rechtsstreitigkeiten ggü. Rechtsbeiständen und vor Gerichten ermöglichen.
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