Bearbeitung von Vermögens- und Fälschungsdelikten (Betrug, Untreue, Urheberrecht, Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) sowie verwandte Strafsachen in besonders schwierigen Fällen (Geld- und Wertzeichenfälschung, Geldwäsche, Straftaten gegen den Wettbewerb etc.), * Erfolgreich abgeschlossenes dreijähriges Hochschulstudium (FH, DHBW, BA oder vergleichbare Bildungseinrichtung) in einem für die Bearbeitung von Wirtschaftskriminalität geeigneten Studiengang (bspw. Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsinformatik)
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