Der Stabsbereich Recht berät den Vorstand und die Fachbereiche der BImA in rechtlichen Grundsatzfragen, führt Gerichtsverfahren, insbesondere solche mit hohen Streitwerten bzw. vor den Bundesgerichten, und bearbeitet Verwaltungs- und Klageverfahren nach dem Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetz. * im privaten Baurecht (Bauvertragsrecht), Architekten- und Ingenieurrecht sowie in der juristischen Projektbegleitung der (Groß-)Bauprojekte der BImA, * zu rechtlich komplexen Fragestellungen der Fachbereiche mit Schwerpunkt im Zivil- und Verwaltungsrecht, einschließlich der adressatengerechten schriftlichen Darlegung der Ergebnisse in Rechtsgutachten, der Prüfung und Gestaltung von Verträgen sowie der mündlichen Beratung der Sparten zu juristischen Fragestellungen, insbesondere
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