Standardtätigkeiten im Bereich der Bestandsbegründung, Bestandspflege, Holzernte, des Jagdbetriebs und sonstiger Betriebsarbeiten, u. a. * Allgemeine Betriebsarbeiten sowie Jagdbetrieb * Verkehrssicherung einschließlich Arbeiten mit Hebebühne * Unterstützung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit * Kenntnisse der forstrelevanten Rechtsnormen (z. B. Bundes- und Landeswaldgesetz, Bundes- und Landesnaturschutzgesetz, Arbeitsschutz und ‑sicherheit in der Waldarbeit, Unfallverhütungsvorschriften) * Eigeninitiative und Fähigkeit zum kreativen und konzeptionellen Arbeiten * Fähigkeit, auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen selbstständig, zielorientiert und sicher zu arbeiten Gemäß § 3 Nr. 9 Abs. 3 Satz 4 TV‑Wald Bund (zu § 44 TVöD) wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Gewährung einer Entfernungsentschädigung ein anderer Ort als die Wohnung im Arbeitsvertrag vereinbart wird.
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