Die Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung ist für die personalrechtliche und dienstrechtliche Betreuung der ca. 7.000 Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten, studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte, Auszubildenden und sonstigen Beschäftigten einschließlich der Zahlbarmachung der Entgelte und Besoldung sowie die Personalentwicklung aller Statusgruppen vollumfänglich zuständig. In der Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung – Bereich 52 (Tarifrecht und Hilfskräfte) ist zum 01.01.2027 die Stelle einer * Steuerung, Koordination und Verantwortung für die ordnungsgemäße Bearbeitung durch die Sachbearbeitenden in unterschiedlichen personal- und vertragsrechtlichen Aufgabenfeldern, insbesondere für Tarifbeschäftigte, für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, für Werk- und Dienstverträge sowie Praktikantenverträge und ...
mehr