Vergütung in Anlehnung an den TVöD Vergütung zunächst in Anlehnung an den TVöD auf Basis der Entgeltgruppe 13 zzgl. Bankzulage, bei Bewährung und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Verbeamtung nach sechs Monaten (in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13, bei Berufserfahrung auch in ein Amt A 14 bis A 15 möglich, jeweils zzgl. Bankzulage), zukunftsorientierter Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit verlässlichen Arbeitsbedingungen, Möglichkeit zur Fortführung eines bestehenden Beamtenverhältnisses (bis A 15), umfangreiches Weiterbildungsangebot - Der Zentralbereich Recht berät den Präsidenten, den Vorstand und die Fachbereiche der Deutschen Bundesbank in allen rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Zivilrecht, öffentlichen Recht und Europarecht. * Sehr gute Kenntnisse des privaten und öffentlichen Rechts, gerne auch in dem genannten Bereich, sowie Kenntnisse ...
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