Durchführen von Kleininstandsetzungen gemäß Serviceleistung 2001.209 (Kleininstandsetzungen; Dies bedeutet: Kleininstandsetzung in allen Gewerken der TGA, also Heizung, Sanitär, Elektro-, Aufzug, Lüftung, Mechanik), sowie auch an Möbeln. Beistellung entsprechender Ersatzteile für Möbel oder Einrichtungsgegenstände durch den AG, wenn Materialkosten > 30,- Euro (Netto), oder wenn Beschaffung nur bei dem jeweiligen Originallieferanten des AG möglich ist. * Kleintransporte und Aufstellarbeiten von Büroeinrichtungen oder einzelnen, kleineren Möbelstücken
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