Sie hat u.a. den Zweck, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchzuführen und zu fördern, den Aufbau von Flächen- und Maßnahmenpools für die Eingriffsregelung vorzunehmen oder zu unterstützen, Grundstücke, die für den Naturschutz, die Landschaftspflege oder die Erholung besonders geeignet sind zu erwerben, zu pachten oder dies durch andere geeignete Träger zu fördern und Öffentlichkeitsarbeit für den Naturschutz durchzuführen. * Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance, u.a. durch flexible Arbeitszeitmodelle mit einer kernzeitlosen Arbeitszeit zwischen 06:00 und 20:00 Uhr, Teilzeitbeschäftigung und mobiles Arbeiten bzw. ggf. Home-Office, soweit es die Ranger*in-Tätigkeit zulässt
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