Kenntnisse in der Lohnbuchhaltung wären wünschenswert, sind aber nicht Voraussetzung. Die Position ist aber auch für Berufsanfänger nach abgeschlossener Berufsausbildung oder für Wiedereinsteiger z. B. nach Elternzeit sehr gut geeignet nach dem Motto Grundkenntnisse: Abgabenordnung, Büro- und Verwaltungsarbeiten, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, -abrechnung, Jahresabschluss, Gewerbesteuer, Korrespondenz - Erweiterte Kenntnisse: Buchführung, Buchhaltung, Lohn-, Einkommensteuer, Steuerbescheide prüfen, Steuererklärungen anfertigen, Umsatzsteuer - Ihr Aufgabengebiet ist die Erstellung von Finanzbuchhaltungen und Steuererklärungen, die Vorbereitung kleinerer Jahresabschlüsse und Einnahme-Überschuss-Rechnungen sowie alle in einer Steuerberatungskanzlei anfallenden allgemeinen Tätigkeiten.
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