Mitwirkung bei der fachlichen Einschätzung, ob eine Adoption dem Wohl des Kindes dient * fachliche und persönliche Eignung für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Herkunftsfamilien, Pflegefamilien und Adoptivfamilien, * mindestens dreijährige und einschlägige berufliche Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe, Familienberatung, Hilfen zur Erziehung, Pflegekinderhilfe, Adoptionsvermittlung, im Kinderschutz oder in einem vergleichbaren Aufgabenfeld, * Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht, insbesondere im SGB VIII, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) sowie internationale Abkommen wie das Haager Adoptionsübereinkommen, oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen, * Im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen Kinder, Jugendliche, Herkunft
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