abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium in den Studienbereichen Rechts- und Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften (z. B. in den Studienfeldern Betriebswirtschaftslehre, Management, Öffentliche Verwaltung, Arbeitsmarktmanagement, Personalmanagement, Personaldienstleistung, Wirtschaftswissenschaften, Volkswirtschaftslehre) oder gleichwertige berufliche Fortbildungsqualifikation (z.B. Angestelltenlehrgang II) Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
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