Erarbeiten von Unterweisungsunterlagen, betriebsinterne Organisations- und Beratungsaufgaben, dazu gehören Arbeitsschutzausschusssitzungen, Betriebsbegehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentationen, Statistiken, behördliche Prüfungen - Voraussetzung ist der Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufserfahrung und der Abschluss als Ingenieur:In, Techniker:In oder Meister:In bzw. einer „meisterähnlichen“ Tätigkeit (Personalverantwortung, relevante Berufserfahrung, Praktika, Weiterbildungen und Schulungen).
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