Betreuung von jeweils drei Jugendlichen in der Wohngemeinschaft (WG), die den Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach §§ 34, 35a in Verbindung mit § 41 SGB VIII haben - Hilfe und Unterstützung bei der Strukturierung ihres Alltags, vor allem bei dem Umgang mit Geld, Amtsgängen, Hilfeplangesprächen, Bewerbungsgesprächen, Therapeutenbesuchen, Schule und Berufsberatung.
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