Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom-[FH]/Bachelor nach DQR-Niveau 6) in einer für den Arbeits- und Gesundheitsschutz geeigneten Fachrichtung, insbesondere z. B. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitswissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsmanagement, Umwelt- und Sicherheitsmanagement, Sicherheitsingenieurwesen, Public Administration oder Betriebswirtschaftslehre oder Fachwirtin/ Fachwirt (w/m/d) in den beispielhaft genannten Fachrichtungen, idealerweise in Verbindung mit dem abgeschlossenen Lehrgang „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ bzw. die Bereitschaft, diesen Lehrgang zu absolvieren - Bearbeitung von Angelegenheiten des Arbeitsschutzes mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz, u. a. Beratung, Unterstützung und Sensibilisierung der Verantwortlichen Personen hinsichtlich der Umsetzung des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes
mehr