einen Abschluss aus dem Berufsfeld staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, Gesundheits-* und Krankenpfleger*, Altenpfleger*, Ergotherapeut, Heilpädagoge oder Erzieher*, * Bewerber mit den Berufsabschlüssen Gesundheits- und Krankenpfleger, Erzieher und Altenpfleger benötigen zur Anerkennung als Fachkraft in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine Heilpädagogische Zusatzausbildung, die berufsbegleitend absolviert wird. * ein betriebliches Gesundheitsmanagement (mit Vorteilen für Mitarbeitende im Schichtdienst),
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