Dazu gehören insbesondere Vertragsgestaltung, -verhandlung und -abwicklung, z. B. im Rahmen von Kooperationsverträgen, Auftragsverarbeitungsverträgen, Datennutzungsverträgen und Geschäftsordnungen, sowie die Vorbereitung und Begleitung aufsichtsbehördlicher Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse. * Sie verfügen über einschlägige Erfahrung in der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen, idealerweise im Wissenschafts- oder Forschungsumfeld sowie mit nationalen und internationalen Partnern. * Individuellen Gestaltungsspielraum;
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