in Bezug auf den Arbeitsschutz beinhalten die Unterstützung der Behördenleitung und die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen und die Umsetzung entsprechender Arbeitsschutzmaßnahmen sowie im Bereich der Arbeitssicherheit, einschließlich der gerechten Gestaltung der Arbeit nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). * die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten, Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung (Teilzeitbeschäftigung, gleitende Arbeitszeit, Homeoffice, Telearbeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
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