Fachbediensteter für das Finanzwesen/Kämmerei (m/w/d) der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode-Arzberg
Fachbediensteter für das Finanzwesen/Kämmerei (m/w/d) der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode-Arzberg
Gemeindeverwaltung Beilrode
Beilrode
Schnelle Bewerbung
Unsere Anforderungen:- abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor oder Diplom (FH)) mit den Schwerpunkten Finanzen, Controlling, Verwaltung und Recht bzw. Betriebswirtschaft (§ 62 SächsGemO) oder alternativ eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt oder Verwaltungsbetriebswirt oder eine kaufmännische Ausbildung mit Zusatzqualifikation zum Finanz- oder Bilanzbuchhalter oder eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung * Gemeindeverwaltung Beilrode * Beilrode * Feste Anstellung * Vollzeit - Sei einer der ersten Bewerber - Leitung der Finanzverwaltung mit den Fachbereichen Kasse/Geschäftsbuchhaltung, Steuern und Vollstreckung und Entscheidung in besonders schwierigen oder verantwortungsvollen Fällen (3 Mitarbeiter) - (Mit-)Entscheidung von finanzwirtschaftlichen Grundsatzentscheidungen
Unsere Anforderungen:- abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor oder Diplom (FH)) mit den Schwerpunkten Finanzen, Controlling, Verwaltung und Recht bzw. Betriebswirtschaft (§ 62 SächsGemO) oder alternativ eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt oder Verwaltungsbetriebswirt oder eine kaufmännische Ausbildung mit Zusatzqualifikation zum Finanz- oder Bilanzbuchhalter oder eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung * Gemeindeverwaltung Beilrode * Beilrode * Feste Anstellung * Vollzeit - Sei einer der ersten Bewerber - Leitung der Finanzverwaltung mit den Fachbereichen Kasse/Geschäftsbuchhaltung, Steuern und Vollstreckung und Entscheidung in besonders schwierigen oder verantwortungsvollen Fällen (3 Mitarbeiter) - (Mit-)Entscheidung von finanzwirtschaftlichen Grundsatzentscheidungen