Sie arbeiten gerne mit Menschen und wollen mit uns die Bildungslandschaft Langenhagens weiterentwickeln. * Zulassung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für den Unterricht in Integrationskursen und Berufssprachkursen sowie Unterrichtserfahrung im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ sind gemäß § 15 IntV bzw. § 18 DeuFöV erforderlich, * Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, Sie erkennt damit Vielfalt als Teil ihrer Unternehmenskultur an und ist bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das allen Personen unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung gleiche Chancen bietet. Flexible Arbeitszeiten
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