Sei einer der ersten Bewerber - In dieser vielseitigen und anspruchsvollen Position sind Sie verantwortlich für die Bewilligung von Hilfen zur Erziehung, die gezielte Steuerung der Hilfemaßnahmen sowie die Prüfung ihrer Eignung und Notwendigkeit. Ihre Expertise ist gefragt – sei es bei der Moderation von Hilfeplanprozessen oder der Bearbeitung individueller Rechtsansprüche. * Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, 36, 37, 39, 40) * Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen (§§ 35a bis 37, 39, 40) * Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (§ 41, § 41a) Bearbeitung und Gewährung von individuellen Rechtsansprüchen im Verwaltungsverfahren (Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige) Moderation, Steuerung und Überprüfung des Hilfeplanprozesses
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