gewerkeübergreifende und anlagenspezifische Fach-/Spezialkenntnisse ggf. durch Anpassungsweiterbildungen (z. B. Sachkundenachweis für den Betrieb von Anlagen der Gebäude- und Betriebstechnik oder Sachkundenachweis für den Anschluss von elektrischen Anlagen, Sachkundenachweis Technische Regel Elektroinstallation (TREI) o. ä.) * Betreiben von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, insbesondere elektrotechnische Anlagen - aber auch gewerkeübergreifend, unter Einhaltung der technischen Normen und gesetzlichen Vorschriften - Abgeschlossene Ausbildung in einer tätigkeitsbezogenen Fachrichtung (z. B. Elektriker*in, Elektroniker*in, Elektroanlagenmonteur*in, Elektroinstallateur*in, Mechatroniker*in oder artverwandte Berufe mit Spezialisierung auf Elektrotechnik). * herstellerspezifische Sachkundenachweise oder anlagenspezifische Zusatzqualifizierungen / Anpassungsweiterbildungen für die Wartung, ...
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