Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von 100 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 200 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von zwei Jahren.*Für 'Soldatinnen und Soldaten auf Zeit' der Bundeswehr, deren Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist, gilt [gemäß § 7 (6) Soldatenversorgungsgesetz] ein Höchstalter nicht, wenn die Bewerbung vor Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder dem Ende der Förderung seiner Bildungsmaßnahme oder der Fachausbildung erfolgt.**Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung (in Anlehnung an die Polizeidiensttauglichkeit) gilt, dass der Unterschied der Fehlsichtigkeit beider Augen von mehr als +/- 2,5 Dioptrien oder Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder ...
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