Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) im Studiengang bzw. in der Fachrichtung Bergbau, Rohstoffingenieurwesen, Nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, Geologie, Angewandte Geowissenschaften, Ver- und Entsorgungstechnik, Technischer Umweltschutz, Umwelttechnik, Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Studiengang bzw. in einer vergleichbaren Fachrichtung - Die Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW ist an ihren Standorten Dortmund und Düren landesweit zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Bergbauvorhaben. Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Genehmigung und Aufsicht über die Abfallwirtschaft der Bergbaubetriebe einschließlich Bergbauabfall sowie die ordnungsgemäße und schadlose Abfallentsorgung in Bergwerken über und unter Tage, einschließlich Tagebaue.
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