Prüfung des gemeindlichen Einvernehmens in Bauantragsverfahren, Stellungnahmen zu Antragen auf Ausnahmen und Befreiungen im B-Plan-Gebieten sowie stadtebauliche Stellungnahmen außerhalb von Baugenehmigungsverfahren, Beratung von Bürgern, Bauherren, Architekten und Investoren * Sie verfügen über sicheres architektonisches und städtebauliches Beurteilungsvermögen, gutes Organisationsvermögen sowie kreative, selbständige, systematische und ganzheitliche Arbeitsweise, Bürger- und Dienstleitungsorientierung sowie Einsatzfreude.
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