ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulschulstudium der Fachrichtungen Hochbau, Architektur, Bauingenieurwesen oder eines vergleichbaren Studiengangs mit dem Schwerpunkt Bauwesen * Beratung von und Austausch mit Bauherr*innen, deren Nachbar*innen, Architekt*innen, Fachingenieur*innen, Bürgermeister*innen sowie Mitarbeiter*innen der Stadt- und Amtsverwaltungen vor allem in Fragen des Baurechts * Bearbeitung von Bauanträgen, Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorbescheidsverfahren und Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz * Fertigung von Stellungnahmen zu Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, zu Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen sowie zu ordnungsbehördlichen Verfahren der Bauverwaltung und zu Baulastverfahren * Bauberatung von Bauherr*innen, Entwurfsverfasser*innen außerhalb von Baugenehmigungen und zu verfahrensfreien Vorhaben
mehr