Bewerbungsfähig sind auch Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in artverwandten Berufen, z. B. Garten- und Landschaftsbauerin/ Garten- und Landschaftsbauer, Forstwirtin/Forstwirt, Straßenbauerin/Straßenbauer, Pflasterin/Pflasterer, Betonbauerin/ Betonbauer, Baugeräteführerin/ Baugeräteführer, Betonsaniererin/Betonsanierer, Stahlbetonbauerin/ Stahlbetonbauer, Maurerin/Maurer * Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung (z. B. Bedienen von Motorsägen, Gehölzpflege und -überwachung, Arbeiten mit Kränen, Baugeräten, Hubsteigern und Gabelstaplern, Übernahme von Aufgaben der Arbeitssicherheit, Lehrgesellentätigkeit im Rahmen der Wasserbauerausbildung und mehr)
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