Kenntnisse des Zivilrechts, insbesondere des Familienrechts, des Verfahrensrechts, des Ausländerrechts, sowie den angrenzenden Rechtsgebieten * Entscheidungen über den Aufenthaltsort und die Art der Unterbringung im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts * Ein Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Rechtwissenschaften oder einen gleichwertigen Studienabschluss, Berufserfahrung ist wünschenswert
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