Soziale Betreuung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (u. a. Asylbewerber und Geduldete, vorauss. * Asylbewerber über Rechte und Pflichten informieren, * Asylbewerber zu Behörden, Institutionen, Vereinen, Wohnungsgesellschaften beraten und begleiten, * Vorbereiten, Ermitteln, Aktualisieren und Erstellen von notwendigen Daten für die Erstellung der Statistiken der Ausländerbehörde im Rahmen der sozialen Betreuung * Abschluss als Diplom-Sozialarbeiter bzw. Diplom-Sozialpädagoge oder absolvierter Bachelorstudiengang Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik, jeweils mit staatlicher Anerkennung, soweit nach den jeweiligen einschlägigen Vorschriften vorgesehen (z. B. Sächsische Sozialanerkennungsverordnung) * Vergütung nach Entgeltgruppe S 12 des Tarif
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