Kenntnisse und/oder Erfahrungen, gerne auch ausgewiesenes Wissen, in speziellen Rechtsgebieten, z.B. im Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bau- und Architektenrecht, Informationstechnologierecht, Vergabe-, Insolvenz-, Verwaltungsrecht, sind nicht zwingend erforderlich, werden aber begrüßt. * abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften einschließlich der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung (Befähigung zum Richteramt)
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