Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 (Bewerber [m/w/d], die zuvor in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Brandenburg gestanden haben, können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden) oder 3 TzBfG. Das LASV ist eine nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. * Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Regelprüfungen und Anlassprüfungen in Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, die Interessen pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen vor Beeinträchtigungen zu schützen, * eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit, Teilzeit, mobile Arbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten), Eltern-Kind-Zimmer * eine kollegiale und freundliche Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team - Flexible Arbeitszeiten Ein modernes Arbeitsumfeld
mehr