ausführliche fachliche Beratung der über die Einbürgerungsvoraussetzungen * Arbeitsmarktmanagement * Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung * ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten * die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen - Demnach können Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden haben, für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
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