In den Bundesforstbetrieben sorgen wir außerdem dafür, dass die Anforderungen der militärischen Nutzung mit den Belangen eines nachhaltigen und umweltverträglichen Geländemanagements vereinbart werden oder die Flächen des Nationalen Naturerbes entsprechend der jeweiligen naturschutzfachlichen Zielsetzungen entwickelt werden. * Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen sowie der einschlägigen Arbeitsgrundlagen, Dienstvorschriften und Geschäftsanweisungen für den Aufgabenbereich Bundesforst oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen (z. B. Bundes- und Landeswaldgesetze, Bundes- und Landesnaturschutzgesetze, BauGB, gesetzliche Regelungen zum NATURA-2000-Management, Zertifizierungssysteme, Unfallverhütungsvorschriften, GA Verkehrssicherung, Dienstanweisungen und Vorschriften der Kunden und Liegenschaftsnutzer etc.)
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