eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder Verwaltungswirt (Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2, Fachrichtung Allgemeine Verwaltung) oder * fundierte Kenntnisse im Tiergesundheits-, Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsrecht sowie im allgemeinen Verwaltungsrecht. * alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung im Rahmen des TVöD,
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