Inhaltliche Schwerpunkt sind die Zielsetzungen und Strategien der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes, des Immissionsschutzes einschließlich der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Bodenschutzes und der Abfallentsorgung. Im Rahmen von Vor-Ort-Terminen werden zum Beispiel Anlagen der Energieversorgung, der Metallverarbeitung, der Chemieindustrie sowie Anlagen der Abfallverwertung und -beseitigung überprüft. Voraussetzung für die Einstellung als Umweltoberinspektoranwärter (m, w, d) ist der Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Fachhochschulstudiums oder der Bachelorabschluss (of Engineering) in einer geeigneten Fachrichtung, wie beispielsweise Bauingenieurwesen mit den Vertiefungsschwerpunkten Wasserbau oder Wasserwirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemieingenieurwesen, Technischer Umweltschutz, Umweltingenie
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