Erfolgreich abgeschlossenes 2. juristisches Staatsexamen, Wirtschaftsjurist/in oder gleichwertiger Abschluss, Zusatzausbildung (z.B. CFE) wünschenswert * Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich interne Untersuchungen, bevorzugt erworben in einem international agierenden Unternehmen, alternativ in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei * Kenntnisse im Wirtschaftsstrafrecht über mehrere Jurisdiktionen (FCPA, UK Bribery Act, EU Whistleblower-RL) bevorzugt
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