Sie sind zuständig für die Begründung, Verwaltung, Beendigung und Rückabwicklung von völkerrechtlichen Überlassungsverhältnissen mit den Stationierungsstreitkräften und internationalen NATO-Hauptquartieren nach dem NATO-Truppenstatut (NTS) und dem Zusatzabkommen (ZA NTS). Hierzu gehören unter anderem auch die Verwaltung von Mitbenutzungsvereinbarungen, der Erwerb von Grundstücken einschließlich Ausgleichsflächen, der Abschluss, die Verwaltung, Beendigung und Abwicklung von Mietverträgen zur Beschaffung und Sicherstellung von Grundstücksflächen sowie die Beschaffung, Verwaltung, Beendigung und Rückabwicklung von Leitungs- und Wegerechten. * Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom [FH]/Bachelor), sind Diplom-Jurist(in) (1. Staatsexamen) oder Bachelor of Laws in den Bereichen Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Wirtschaftsrecht oder Immobilienwirtschaft.
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