eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung (Steuerfachangestellte, Sozialversicherungsfachangestellte, Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen) sowie eine anschließende mindestens 2-jährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst und die Bereitschaft, die Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt zu absolvieren * hohe Auffassungsgabe, Kommunikationsstärke, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Entscheidungs- und Konfliktfähigkeit, selbstständiges Planen und Durchführen der Arbeit sowie Teamfähigkeit * flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten Flexible Arbeitszeiten
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