Teilzeit, Vollzeit - Arbeitsaufgaben entsprechend ThürGUSVO sowie Richtlinie zur Sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen - Erweiterte Kenntnisse: Migrantenarbeit, Offene Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Netzwerkarbeit (Soziale Arbeit), Asylbewerber (Betreuung, Beratung etc.), Deeskalationstechniken, Dokumentation (soziale Arbeit) Die Einstellung soll in Teilzeit mit mindestens 30 Wochenstunden bzw. Vollzeit mit 40 Wochenstunden erfolgen. Arbeitsorte
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