Fachtechnische Arbeiten bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (ÜSG) im Landkreis Northeim sowie deren fachtechnische Vorarbeit zu Verordnungsentwür-fen und Beurteilen der vorgebrachten Einwendungen im Festsetzungsverfahren, * Fachtechnisches und wasserrechtliches Prüfen von Genehmigungs- und Erlaubnis-anträgen nach § 57 Niedersächsischem Wassergesetz (NWG), Anlagen in, an, über und unter oderirdischen Gewässern, * Technische Sachbearbeitung im Zusammenhang mit Wasserrechten zur Wasser-kraftnutzung und der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern (§§ 34 und 35 WHG),
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