In dieser verantwortungsvollen Position betreuen Sie unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften inkl. TÜV-Terminen u.a. die maschinen- und elektrotechnischen Einrichtungen (insbesondere Bühnen-, Ton-, Licht- sowie Video- und Präsentationstechnik), die Netzwerk- und Kommunikationstechnik sowie die sicherheitstechnischen Anlagen (insbesondere die Telefonanlage, Brandmelde-, Einbruchsmelde-, Videoüberwachungs-, Sprachalarmierungs- und USV-Anlagen). Voraussetzungen für die Tätigkeit in dieser Position sind entweder eine abgeschlossene Ausbildung im Maschinenbau, zum Meister*in für Veranstaltungstechnik oder ein vergleichbarer Abschluss wie z.B. Fachkraft für Veranstaltungstechnik, entsprechende Berufserfahrung, sowie die Bereitschaft zu Diensten am Abend, an den Wochenenden und Feiertagen.
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