staatlich anerkannte Kindheitspädagogen, staatlich anerkannte Heilpädagogen oder staatlich anerkannte Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Absolventen interdisziplinärer Frühförderstudiengänge, Diplompädagogen, Diplomerziehungswissenschaftler, Absolventen einer sozialwissenschaftlichen Hochschulausbildung mit dem Schwerpunkt „Frühe Kindheit“, Grundschullehrer sowie Absolventen fachlich entsprechender Bachelor-, Master- oder Magisterstudiengänge, soweit sie jeweils ihre methodisch-didaktische Befähigung zur Arbeit in Kindertageseinrichtungen nachgewiesen haben, jeweils mit einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, gemäß den Vorgaben des § 16 Abs. 1 Satz 2 oder 3 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 ThürKigaG,
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