Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master/Universitäts-Diplom), Studiengang Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Soziale Arbeit oder ein anderer einschlägiger, förderlicher Studiengang. * Sonstige Beschäftigte mit abgeschlossenem Hochschulstudium (FH-Diplom/Bachelor), Studiengang Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Soziale Arbeit oder ein anderer einschlägiger, förderlicher Studiengang, mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben.
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