Sie nehmen die Gesamtverantwortung für den Pflegedienst, inklusive der Personal- und Fachverantwortung für das Pflegeteam, wahr. Ihr ProfilSie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau*Pflegefachmann“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“ nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017 oder „Altenpfleger*in“ nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017 und über eine mehrjährige Berufserfahrung als Leitende Pflegefachkraft oder ständige*r Vertreter*in der Leitenden Pflegefachkraft oder als Stationsleiter*in. Erweiterte Kenntnisse: Abteilungs-, Bereichs-, Ressortleitung, Personalentwicklung, Krankenhaus-, Praxishygiene, Patientenbetreuung, Pflegeorganisation
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