abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (IHK, HWK, Öffentlicher Dienst etc.) Mitarbeitende im Verkehrsüberwachungsdienst * Kontrolle der Einhaltung von Naturschutzvorschriften (Grünanlagengesetz, Natur-schutzgesetz, Baumschutzverordnung) im Umfeld öffentlicher Straßen * Kontrolle der Vorschriften zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes gemäß § 11 Berliner Straßengesetz auf Gehwegen und Radverkehrsanlagen (z.B. Schankvorgärten, Tische, Bänke, Stühle, Fahrradständer), sofern die Leichtigkeit des Verkehrs oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist * erfolgreiche Absolvierung des Grundlehrgangs für den Allgemeinen Ordnungsdienst * Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen (Fahrrad/PKW) Der Dienst- bzw. Arbeitsort befindet sich in der Juliusstr. oder mindestens zweijährige Tätigkeit im Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) in einem Ordnungsamt von Berlin
mehr