Mit sechs spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beraten und vertreten wir schwerpunktmäßig Beamtinnen und Beamte sowie Bedienste im öffentlichen Dienst, aber auch Behörden auf den Gebieten des öffentlichen Dienstrechts (Beamtenrecht und Disziplinarrecht), Arbeitsrechts, Personalvertretungsrechts, Strafrechts, Familienrechts und Schwerbehindertenrechts. Daneben beraten und vertreten wir gleichermaßen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes. Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus hoher juristischer Expertise und Empathie, mit der wir die Fortentwicklung des öffentlichen Diensrechts maßgeblich mit vorantreiben. Wenn Sie sich für das Öffentliches Recht, insbesondere das Beamtenrecht interessieren oder möglicherweise bereits erste Kenntnisse mitbringen, sind Sie bei uns genau ...
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