Kooperation und Vernetzung mit anderen an der Versorgung beteiligten Personen, Diensten und Einrichtungen (Netzwerkarbeit) * einen Nachweis der geforderten Weiterbildung nach §39 a, Absatz 2 SBG V, Weiterbildung Palliativ Care ist Einstellungsvoraussetzung, die Module Koordination sowie Führen und Leiten in Hospizdiensten können innerhalb der ersten 6 Monate erworben werden * Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Bereitschaft zu Diensten in den Abendstunden und an Wochenenden - Der Hospizdienst und seine Ehrenamtlichen begleiten Schwerstkranke, Sterbende und deren Familien ambulant - unabhängig von Weltanschauung und Religion.
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