ein stabiles und sicheres Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst bieten, * den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) anwenden, danach richten sich auch Eingruppierung, Urlaubsansprüche, Zeitzuschläge und vieles mehr, Die Arbeitskammer des Saarlandes ist die öffentlich-rechtliche Interessenvertretung der saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. * keine Teildienste haben, * attraktive Dienstvereinbarungen beispielsweise zum Thema Arbeitszeit, Job-Ticket etc. haben,
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