Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere die Versorgung der ausgeschiedenen Notare im Alter sowie der Notarassessoren und der Notare a. D. bei Amtsunfähigkeit, die einheitliche Durchführung der Versicherung der Notare, die Förderung der wissenschaftlichen und praktischen Fortbildung der Notare und Notarassessoren sowie der fachlichen Ausbildung des Personals der Notare einschließlich der Durchführung von Prüfungen, die Ergänzung des Berufseinkommens der Notare, die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel der im Gebiet der Notarkasse gebildeten Notarkammern, die Zahlung der Bezüge der Notarassessoren, die wirtschaftliche Verwaltung der von einem Notariatsverwalter wahrgenommenen Notarstellen und schließlich die Erstattung notarkostenrechtlicher Gutachten, die eine Landesjustizverwaltung, ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde im Tätigkeitsbereich der Kasse anfordert.
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