Vertretung des Landes Berlin gemeinsam mit dem in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebes (§ 5 EigG). Über 120.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung setzen sich täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und – vor allem – als Zuhause für mehr als 3,6 Millionen Menschen funktioniert. * Wettbewerbsfähige Gestaltung des Eigenbetriebes in fachlicher und finanzieller Hinsicht gemeinsam mit dem , mit dem eine gegenseitige Vertretung stattfindet. * Von Bedeutung sind ebenfalls Kenntnisse des Personal- und Tarifrechts (TV-L) sowie wesentlicher Rechtsvorschriften des Landes Berlin (PersVG, LGG, BezVwG, VGG etc.). * Auf Grund der gegenseitigen Vertretung mit dem sind fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse insbesondere im Bereich des kaufmännischen Rechnungswesens unabdingbar.
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