Kommunales Krisenmanagement o In Einzelfällen ordnungsbehördliche Maßnahmen veranlassen (z. B. Allgemeinverfügungen im Bereich des Krisenmanagements, zugehörige Ordnungswidrigkeitsverfahren veranlassen, Klärung ordnungsrechtlicher Fragestellungen und ggf. Stellungnahmen verfassen, auch zu Rechtsmittelverfahren - Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste oder erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder abgeschlossenes Studium der allgemeinen Verwaltung oder Verwaltungsbetriebswirtschaft oder abgeschlossenes Studium (Diplom/ Bachelor) auf dem Gebiet der Sicherheit und Gefahrenabwehr, der Katastrophenvorsorge oder des Katastrophen- und Risikomanagements (bspw. Katastrophenschutzmanagement, Krisenmanagement, Notfallmanagement, Risikomanagement, Sicherheitsmanagement, Management zur Gefahrenabwehr) oder eine vergleichbare Fachrichtung
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